Discussion:
Vibration von Baustelle zumutbar?
(zu alt für eine Antwort)
G. Schnitzelberger
2008-06-02 14:37:17 UTC
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Hi Leute,

ich wohne relativ nah am Stiglmaierplatz, wo momentan ja kräftig gebaut
wird.
Nun vibriert es hier unter der Woche tagsüber für mehrere Stunden (immer mal
wieder) so arg, dass in den Regalen das Geschirr scheppert.

Was muss man da als Anwohner hinnehmen? Das ist ja nicht mehr nur
Lärmbelästigung...

Gruß,
GS
Ned Kelly
2008-06-02 14:57:44 UTC
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Post by G. Schnitzelberger
ich wohne relativ nah am Stiglmaierplatz, wo momentan ja kräftig gebaut
wird.
Nun vibriert es hier unter der Woche tagsüber für mehrere Stunden (immer mal
wieder) so arg, dass in den Regalen das Geschirr scheppert.
Was muss man da als Anwohner hinnehmen? Das ist ja nicht mehr nur
Lärmbelästigung...
Miete kürzen je nach Lärmpegel, zwischen 5-30%.
Restmiete unter Vorbehalt weiterzahlen.
Deinen Schilderungen nach würde ich um 30% kürzen.
Deine Verpflichtungen bei einer Kürzung wären
z.B. Protokollführung (Datum/Uhrzeit/welche Arbeiten/)
am besten mit Fotos.

Eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein oder
eine Rechtsschutzversicherung wäre von Vorteil.
--
Ciao, Ned.
Be good sheeple.
Florian Anwander
2008-06-02 15:05:45 UTC
Permalink
Hallo Ned
Post by Ned Kelly
Post by G. Schnitzelberger
Nun vibriert es hier unter der Woche tagsüber für mehrere Stunden (immer mal
wieder) so arg, dass in den Regalen das Geschirr scheppert.
Was muss man da als Anwohner hinnehmen? Das ist ja nicht mehr nur
Lärmbelästigung...
Miete kürzen je nach Lärmpegel, zwischen 5-30%.
Restmiete unter Vorbehalt weiterzahlen.
Die Mietkuerzung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Störung vom
Vermieter ausgeht (wenn der der Vermietung die Minderung der Qualität
des Mietsache zu verantworten hat). Die Störung kommt aber von einem
Dritten in der Nachbarschaft.

Gruss, Florian
Ned Kelly
2008-06-02 20:27:48 UTC
Permalink
Post by Florian Anwander
Die Mietkuerzung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Störung vom
Vermieter ausgeht (wenn der der Vermietung die Minderung der Qualität
des Mietsache zu verantworten hat). Die Störung kommt aber von einem
Dritten in der Nachbarschaft.
Quatsch.

<http://www.bmg.ipn.de/mietrecht/urteile/mietminderung/mind-baulaerm-307-20-C-106-04.html>
<http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html>

Einfach in eine Suchmaschine deiner Wahl
"Mietminderung wegen Baulärm" oder "§537 BGB" eingeben
und durchackern.
Ich habs jetzt schon 3x durchgestanden.
--
Ciao, Ned.
Be good sheeple.
Reitmeier Franz
2008-06-10 21:49:05 UTC
Permalink
Da wunders noch einen wenn ein Vermieter noch vermietet, der eine kürzt
wegen Baulärm, der andere wegen Kindergeschrei, der andere wegen Biergarten,
armes Deutschland.

Da hilft nur noch die Flucht auf eine Insel. Da wird wahrscheinlich auch
gekürzt, weil zuviele Fische krach machen oder eine Koksnus vom Baum
erhunterfällt. .

Einen schönen Abend noch.
Gruß
FR
Post by Ned Kelly
Post by Florian Anwander
Die Mietkuerzung ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Störung vom
Vermieter ausgeht (wenn der der Vermietung die Minderung der Qualität des
Mietsache zu verantworten hat). Die Störung kommt aber von einem Dritten
in der Nachbarschaft.
Quatsch.
<http://www.bmg.ipn.de/mietrecht/urteile/mietminderung/mind-baulaerm-307-20-C-106-04.html>
<http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html>
Einfach in eine Suchmaschine deiner Wahl
"Mietminderung wegen Baulärm" oder "§537 BGB" eingeben
und durchackern.
Ich habs jetzt schon 3x durchgestanden.
--
Ciao, Ned.
Be good sheeple.
Eric Boon
2008-06-12 18:43:12 UTC
Permalink
Post by Reitmeier Franz
Da wunders noch einen wenn ein Vermieter noch vermietet,
Ähm, wenn ein Vermieter *nicht* vermietet isser dennoch Vermieter?
--
/home/eric/.signature
Enrico Dörre
2008-06-12 21:46:38 UTC
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Post by Reitmeier Franz
Da wunders noch einen wenn ein Vermieter noch vermietet, der eine kürzt
wegen Baulärm, der andere wegen Kindergeschrei, der andere wegen Biergarten,
armes Deutschland.
Das verstehe ich auch beim besten Willen nicht. Das man die Miete kürzen
kann weil das Fenster morsch ist ist ja vollkommen in Ordnung, oder wenn
der Parkplatz immer zugeparkt ist weil da kann der Vermieter einen
Absperrpfsten anbringen.
Warum aber der Vermieter auf Geld verzichten soll wenn nebenan gebaut
wird kann ich nicht nachvollziehen. Das ist doch allgemeines
Lebensrisiko, wär man Eigentümer hätte man auch niemanden dem man eine
Rechnung stellen kann.

Aber es gab in letzter Zeit einige Mieterfreundliche Urteile, z.B. die
Renovierungsklauseln. Das klingt ja erstmal gut für den Mieter aber was
macht jetzt wohl der Vermieter bei einer Neuvermietung? Er erhöht die
Miete weiler ja das Geld für die bei Auszug fällige Renovierung
reinholen muss. Der Leidtragende ist der Langzeitmieter, der darf
jahrelang eine höhere Miete zahlen und spart am Ende eine Renovierung.
Auch insgesamt wird es teurer, früher hat er ein paar Eimer Farbe selbst
verteilt heute muss der Vermieter soviel einnehmen das ein Handwerker
bezahlt werden kann.

Grüße

Enrico
Markus Mann
2008-06-13 06:12:40 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Aber es gab in letzter Zeit einige Mieterfreundliche Urteile, z.B. die
Renovierungsklauseln. Das klingt ja erstmal gut für den Mieter aber was
macht jetzt wohl der Vermieter bei einer Neuvermietung? Er erhöht die
Miete weiler ja das Geld für die bei Auszug fällige Renovierung
reinholen muss. Der Leidtragende ist der Langzeitmieter, der darf
jahrelang eine höhere Miete zahlen und spart am Ende eine Renovierung.
Auch insgesamt wird es teurer, früher hat er ein paar Eimer Farbe selbst
verteilt heute muss der Vermieter soviel einnehmen das ein Handwerker
bezahlt werden kann.
Naja, es wurden ja nur bestimmte Klauseln gestürzt. Nur wenn laut Vertrag "auf alle Fälle" renoviert werden muss (egal wie die Wohnung aussieht) ist
die Klausel unwirksam. Wird das im Vertrag richtig gemacht (in Richtung "Malen alle 5 Jahre - wenn notwendig") entstehen dem Vermieter dadurch doch
keine Probleme, oder?
Enrico Dörre
2008-06-13 15:03:52 UTC
Permalink
Post by Markus Mann
Post by Enrico Dörre
Aber es gab in letzter Zeit einige Mieterfreundliche Urteile, z.B. die
Renovierungsklauseln. Das klingt ja erstmal gut für den Mieter aber
was macht jetzt wohl der Vermieter bei einer Neuvermietung? Er erhöht
die Miete weiler ja das Geld für die bei Auszug fällige Renovierung
reinholen muss. Der Leidtragende ist der Langzeitmieter, der darf
jahrelang eine höhere Miete zahlen und spart am Ende eine Renovierung.
Auch insgesamt wird es teurer, früher hat er ein paar Eimer Farbe
selbst verteilt heute muss der Vermieter soviel einnehmen das ein
Handwerker bezahlt werden kann.
Naja, es wurden ja nur bestimmte Klauseln gestürzt. Nur wenn laut
Vertrag "auf alle Fälle" renoviert werden muss (egal wie die Wohnung
aussieht) ist die Klausel unwirksam.
Das ist aber die beste Klausel. 4 Wochen wird kaum jemand drin wohnen
und meinetwegen braucht mein Vormieter auch 20 Jahre nicht malern - sei
Ding. Wenn ich aber einziehe hätte ich schon gern eine frisch renovierte
Wohnung und nicht eine 3 Jahre alte wo ich dann nächstes Jahr anfangen
darf. Dann müsste ich das nämlich doch beim Einzug machen weil ich da
Platz habe. Das macht die Wohnung unattraktiver, also bleibt es doch am
Vermieter hängen. Ausser natürlich in München wo jeder jedes Loch für
horrende Preise los wird.
Post by Markus Mann
Wird das im Vertrag richtig gemacht
(in Richtung "Malen alle 5 Jahre - wenn notwendig") entstehen dem
Vermieter dadurch doch keine Probleme, oder?
Wer will denn dann festlegen wann notwendig ist?
Florian Anwander
2008-06-13 15:34:33 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Enrico Dörre
Ding. Wenn ich aber einziehe hätte ich schon gern eine frisch renovierte
Wohnung und nicht eine 3 Jahre alte wo ich dann nächstes Jahr anfangen
darf.
Ich habe in letzter Zeit im weiteren Familienkreis dreimal
Wohnungswechsel erlebt. In allen drei Fällen (unterschiedlichste
Vermieter, Orte, Hausarten) waren die Vermieter völlig unabhängig von
dem, was eigentlich im Vertrag stand, dazu übergegangen, die Wohnung
besenrein aber unrenoviert(!) zu übernehmen, und dann die Renovierung in
Absprache mit dem zukünftigen Mieter vorzunehmen. Alles andere ist doch
Quatsch.



In meiner Wohnung ist der Mietvertrag (von 1992) übrigens eh schon so.
Die Wohnung wird grundsaetzlich unrenoviert und guenstig (deutlich
unterm Mietspiegel) vermietet; Renovierungen auf Kosten des Vermieters,
die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden (in meinem Fall
Parkett-Renovierung), wurden auf die Miete der nächsten 5 Jahre
umgelegt. Alles andere habe ich selber renoviert
(http://fa.utfs.org/privat/bilder/2003_wohnung/slideshow01.html ;-)).
Seit 1997 verdient der Vermieter sozusagen dazu. Er hat sich aber im
Gegenzug vergleichsweise moderat bei Mieterhöhungen verhalten.

Damit sind eigentlich alle zufrieden.

Florian
Eric Boon
2008-06-13 19:55:44 UTC
Permalink
Post by Florian Anwander
Ich habe in letzter Zeit im weiteren Familienkreis dreimal
Wohnungswechsel erlebt. In allen drei Fällen (unterschiedlichste
Vermieter, Orte, Hausarten) waren die Vermieter völlig unabhängig von
dem, was eigentlich im Vertrag stand, dazu übergegangen, die Wohnung
besenrein aber unrenoviert(!) zu übernehmen,
Das ist in den Niederlanden eigentlich der Normallfall...
Post by Florian Anwander
und dann die Renovierung in Absprache mit dem zukünftigen Mieter
vorzunehmen.
... Das nicht. Die Renovierung macht der neuer Mieter schon selber.
Einerseits kann er kann er dann natürlich die Wohnung direkt so
einrichten wie er möchtte, anderenseits hat er am Ende auch wieder
den Pflicht die Wohnung besenrein und renovationsfertig abzuliefern.
Das heisst: Teppiche und Tapete raus, Wande in einer neutrale Farbe,
usw.
Der grosse Nachteil ist dass man so fast immer mindestens ein Monat lang
zwei Wohnungen mietet. Die alte, wo man noch wohnt, und die neue, die
man renoviert. Ich habe mich bei der Umzug aus der NL nach MUC also
riesig gefreut, dass Wohungen hier so einziehfreundlich ausgeliefert
werden :-D
Komisch aber finde ich dass man oft selbst noch eine Küche einbauen
muss. :-S
--
/home/eric/.signature
Thomas Kellerer
2008-06-13 21:33:57 UTC
Permalink
Post by Reitmeier Franz
Da wunders noch einen wenn ein Vermieter noch vermietet, der eine kürzt
wegen Baulärm, der andere wegen Kindergeschrei, der andere wegen Biergarten,
armes Deutschland.
So was habe ich mir auch gedacht. Demnächst wird noch wegen schlechten Wetter
und dem lauten Donner geklagt und gemindert
Ned Kelly
2008-06-14 11:02:16 UTC
Permalink
Post by Thomas Kellerer
Post by Reitmeier Franz
Da wunders noch einen wenn ein Vermieter noch vermietet, der eine
kürzt wegen Baulärm, der andere wegen Kindergeschrei, der andere wegen
Biergarten, armes Deutschland.
So was habe ich mir auch gedacht. Demnächst wird noch wegen schlechten
Wetter und dem lauten Donner geklagt und gemindert
Hier gings weder um Kinder noch um Biergärten, auch nicht
um lauten Donner oder schlechtes Wetter, sondern schlicht
um einen Mangel wegen Baulärm.
Die Mietminderung ist ein legitimes Recht eines jeden
Mieters sich vor geldgierigen Raffzähnen zu schützen,
die schon des öfteren durch Lärm ganze Wohnblocks ent-
mietet haben und dies auch in der Gegenwart weiter
durchführen.
Also,"wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die
Fresse halten."
--
Ciao, Ned.

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Florian Anwander
2008-06-14 11:53:33 UTC
Permalink
Hallo
Post by Ned Kelly
Hier gings weder um Kinder noch um Biergärten, auch nicht
um lauten Donner oder schlechtes Wetter, sondern schlicht
um einen Mangel wegen Baulärm.
Die Mietminderung ist ein legitimes Recht eines jeden
Mieters sich vor geldgierigen Raffzähnen zu schützen,
die schon des öfteren durch Lärm ganze Wohnblocks ent-
mietet haben und dies auch in der Gegenwart weiter
durchführen.
Also,"wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die
Fresse halten."
Langsam, langsam junger Mann! Es geht um eine Belästigung, durch eine
Baustelle, die der Vermieter nicht zu verantworten hat. Hier "entmietet"
niemand. Es ist einfach so, dass zwei Haeuser weiter von jemand voellig
anderem als dem Vermeiter gebaut wird. Zwischen dem Bauherrn der
laermverursachenden Baustelle und dem Belaestigten besteht keinerlei
Rechtsgeschäft im Sinne einer Vermietung.

Florian
Ned Kelly
2008-06-14 12:24:31 UTC
Permalink
Post by Florian Anwander
Langsam, langsam junger Mann! Es geht um eine Belästigung, durch eine
Baustelle, die der Vermieter nicht zu verantworten hat. Hier "entmietet"
niemand. Es ist einfach so, dass zwei Haeuser weiter von jemand voellig
anderem als dem Vermeiter gebaut wird. Zwischen dem Bauherrn der
laermverursachenden Baustelle und dem Belaestigten besteht keinerlei
Rechtsgeschäft im Sinne einer Vermietung.
Es liegt am Vermieter durch sanften Druck Baumaßnahmen in der
Nachbarschaft zu beschleunigen.
Gerade wenn Mietwohnungen umgewandelt werden schrecken
Spekulanten nicht davor zurück, durch Baumaßnahmen in der
Nachbarschaft Leute zu vertreiben.
Auch bei Straßenbaumaßnahmen gilt, daß der Vermieter die
Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten hat.
Selbiges gilt auch für Mieter.

Eine Beeinträchtigung des Wohnwerts durch Lärm ist ein
gerechtfertigter und häufiger Grund für Mietminderungen.

Lärm kann sogar Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher
zur Folge haben (BGB 823).
--
Ciao, Ned.

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Florian Anwander
2008-06-16 08:16:35 UTC
Permalink
Hallo Ned
Post by Ned Kelly
Es liegt am Vermieter durch sanften Druck Baumaßnahmen in der
Nachbarschaft zu beschleunigen.
Kannst Du das durch urteil belegen. Ich halte das offengestanden fuer
ziemlichen Bloedsinn.
Post by Ned Kelly
Lärm kann sogar Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher
zur Folge haben (BGB 823).
Aber das ist ein Rechtsanspruch, den der Belaestigte gegen den
Belaestiger hat, nicht gegen einen dritten.

Florian
G. Schnitzelberger
2008-06-14 12:34:15 UTC
Permalink
Post by Florian Anwander
Hallo
Post by Ned Kelly
Hier gings weder um Kinder noch um Biergärten, auch nicht
um lauten Donner oder schlechtes Wetter, sondern schlicht
um einen Mangel wegen Baulärm.
Die Mietminderung ist ein legitimes Recht eines jeden
Mieters sich vor geldgierigen Raffzähnen zu schützen,
die schon des öfteren durch Lärm ganze Wohnblocks ent-
mietet haben und dies auch in der Gegenwart weiter
durchführen.
Also,"wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die
Fresse halten."
Langsam, langsam junger Mann! Es geht um eine Belästigung, durch eine
Baustelle, die der Vermieter nicht zu verantworten hat. Hier "entmietet"
niemand. Es ist einfach so, dass zwei Haeuser weiter von jemand voellig
anderem als dem Vermeiter gebaut wird. Zwischen dem Bauherrn der
laermverursachenden Baustelle und dem Belaestigten besteht keinerlei
Rechtsgeschäft im Sinne einer Vermietung.
Ich häng mich jetzt nochmal ein.

Danke erstmal an Ned:
Ich habe mich auf Deine erste Antwort hin bei einem Juristen schlau gemacht.
Der Web über den eigenen Vermieter ist tatsächlich der normale Weg.
Weiter ist es genauso wie Ned schreibt. Der Vermieter wird einerseits durch
die Mietminderung(en) zur Handlung gezwungen, und gibt den Druck an den
Baulärm-Verursacher weiter.

Und um nochmals die Ursache klarzustellen: Es geht nicht um schreiende
Kinder, sondern um starke Vibrationen die von schwerstem Gerät verursacht
werden.
Bei uns klingeln mehrere Stunden (inzwischen ist es weniger) am Tag die
Gläser in den Schränken...

Gruß,
GP
Florian Anwander
2008-06-18 06:03:09 UTC
Permalink
Hallo
Der Weg über den eigenen Vermieter ist tatsächlich der normale Weg.
Weiter ist es genauso wie Ned schreibt. Der Vermieter wird einerseits
durch die Mietminderung(en) zur Handlung gezwungen, und gibt den Druck
an den Baulärm-Verursacher weiter.
Danke erst mal für die Info.

Jetzt würde mich dann mal interessieren, wie Dein Vermieter auf Deine
Mietminderung reagiert.

Gruss, Florian
G. Schnitzelberger
2008-06-18 11:20:44 UTC
Permalink
Post by Florian Anwander
Hallo
Der Weg über den eigenen Vermieter ist tatsächlich der normale Weg.
Weiter ist es genauso wie Ned schreibt. Der Vermieter wird einerseits
durch die Mietminderung(en) zur Handlung gezwungen, und gibt den Druck an
den Baulärm-Verursacher weiter.
Danke erst mal für die Info.
Jetzt würde mich dann mal interessieren, wie Dein Vermieter auf Deine
Mietminderung reagiert.
Die Tatsache dass dies der gängige Weg ist heißt nicht dass ich das auch tun
werde.
Ich gehe momentan nicht davon aus dass ich was unternehmen werde, zumal die
anscheinend mit dem schweren Gerät fertig sind und es seit ein paar Tagen
nicht mehr wie beschrieben in den Schränken rumpelt.

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